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Startseite » Erbrecht Ratgeber » Erbengemeinschaft

Category: Erbengemeinschaft

Die Praxis zeigt, dass unter den „Miterben“ – den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft – Streit fast immer vorprogrammiert ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Zusätzlich zur sachlichen Auseinandersetzung über Verwaltung, Nutzung und Veräußerung einzelner Nachlassgegenstände (wie zum Beispiel Immobilien) kommt es zu Neid und Missgunst, insbesondere dann, wenn einzelne Erben einen größeren Anteil am Nachlass erhalten als andere – auch dies ist überaus häufig. Ein unlösbarer Streit kann zum Schaden für alle Erben führen, etwa dann, wenn eine Partei entnervt eine Teilungsversteigerung fordert und wertvolle Nachlassgegenstände weit unter dem tatsächlichen Wert „verwertet“ werden. Mit einem klugen Testament lässt sich das Konfliktpotenzial einer Erbengemeinschaft entschärfen.


Die nachstehenden Punkte sollten Sie hierbei unbedingt beachten:

Gemeinsame Nachlassverwaltung unter Miterben

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Eigenmächtige Alleinnutzung von Nachlassgegenständen

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Vorschnelle Aufteilung von Einnahmen durch Erbengemeinschaft

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Auskunftspflicht unter Miterben

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Rechtsanspruch eines Miterben auf Nachlassteilung

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Erbrecht Ratgeber

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Fragen zum Erbrecht

  • Was sind typische Fehler bei der Testamentsgestaltung?
  • Was bedeutet Erbeinsetzung, Vermächtnis, Teilungsanordnung und Vorerbschaft?
  • Was muss beim „Berliner Testament“ beachtet werden?
  • Kann ein Testament widerrufen oder angefochten werden?
  • Was sind Vor- und Nachteile einer Testamentsvollstreckung?
  • Wie setzt ein Miterbe seinen Anteil am Nachlass durch?
  • Wer ist im Falle einer Enterbung pflichtteilsberechtigt?
  • Wie wird der Pflichtteil ermittelt und berechnet?
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