Category: Erbengemeinschaft
Die Praxis zeigt, dass unter den „Miterben“ – den Mitgliedern einer Erbengemeinschaft – Streit fast immer vorprogrammiert ist. Die Ursachen hierfür sind vielfältig. Zusätzlich zur sachlichen Auseinandersetzung über Verwaltung, Nutzung und Veräußerung einzelner Nachlassgegenstände (wie zum Beispiel Immobilien) kommt es zu Neid und Missgunst, insbesondere dann, wenn einzelne Erben einen größeren Anteil am Nachlass erhalten als andere – auch dies ist überaus häufig. Ein unlösbarer Streit kann zum Schaden für alle Erben führen, etwa dann, wenn eine Partei entnervt eine Teilungsversteigerung fordert und wertvolle Nachlassgegenstände weit unter dem tatsächlichen Wert „verwertet“ werden. Mit einem klugen Testament lässt sich das Konfliktpotenzial einer Erbengemeinschaft entschärfen.